Das bayrische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie hat das Förderprogramm Digitalbonus Bayern ins Leben gerufen, um kleine und mittelständische Unternehmen auf ihrem Weg zur Digitalisierung zu unterstützen. Mit der Bereitstellung der Fördergelder ermöglicht der Freistaat Bayern Unternehmen die Anschaffung von Hard- und Software, um die erforderliche IT-Sicherheit zu ermöglichen oder zu optimieren.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Antrag dieser Fördergelder.
Wer wird gefördert?
Einen Antrag können alle kleinen und mittleren Unternehmen stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern angemeldet haben und einen Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes führen.
Die aktuellen Kriterien besagen, dass die geförderte Maßnahme in dieser Betriebsstätte auch zum Einsatz kommen muss, außerdem sind die Anzahl Ihrer Belegschaft, der Jahresumsatz und die Bilanzsumme maßgeblich.
So werden kleine Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl von bis zu 49 bei einem Jahresumsatz sowie einer jährlichen Bilanzsumme von bis zu 10 Millionen Euro gefördert. Bei mittelständischen Unternehmen mit bis zu 249 Angestellten, einem Jahresumsatz bis zu 50 Millionen Euro und einer jährlichen Bilanzsumme von maximal 43 Millionen ist ein Antrag ebenfalls erfolgversprechend.
Ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich bereits in einem Insolvenzverfahren befinden oder bei denen ein solches kurz bevorsteht.
Konkret definiert werden die Kriterien in der Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission.
Was wird gefördert?
Wenn Sie Leistungen externer Anbieter zur Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, können diese gefördert werden. Dazu gehören die Erstanschaffung von Hard- und Software, inkl. der zugehörigen Projektleistungen, die zur Einführung oder Optimierung der IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen erforderlich sind.
Beim Digitalbonus Standard werden Ihnen mindestens 4.000 Euro und bis zu 10.000 Euro bezuschusst, Lizenzentgelte dürfen für eine Dauer bis zu 18 Monaten eingerechnet sein.
Bei kleinen Unternehmen werden bis zu 50%, bei mittelständischen Unternehmen bis zu 30% der Projektkosten gefördert. Diese Summe wird einmalig ausbezahlt.
Bis zu 50.000 Euro können Sie erhalten, wenn Sie mit dem Digitalbonus Plus Digitalisierungsmaßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt vornehmen. Sollten Sie noch weitere Anschaffungen tätigen wollen, ist der Digital Kredit mit einer Fördersumme von bis zu 2 Millionen Euro eine Möglichkeit.
Wie geht’s weiter?
Gerne schauen wir gemeinsam, ob Sie die geforderten Kriterien erfüllen und übernehmen im positiven Fall für Sie die Antragstellung.
Ihr Antrag wird vom Freistaat Bayern geprüft, bevor Sie einen Förderbescheid erhalten. Mit diesem führen wir die vorab besprochenen Maßnahmen durch und stellen Ihnen einen Verwendungsnachweis aus, mit welchem Sie die Auszahlung erhalten.
Bitte beachten Sie:
Die aktuelle Fördervoraussetzungen gelten noch bis Ende 2021. Sollten Sie sich erst im kommenden Jahr für eine Antragstellung entscheiden, gelten die dann gültigen Kriterien. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne, was für Sie die optimale Vorgehensweise ist.